#BGFL Geschrieben 26. September 2017 Share Geschrieben 26. September 2017 Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Freiverkehrsemittenten Die Marktmissbrauchsverordnung hat die Pflicht zur Ad hoc-Publizität, die Pflicht zur Führung von Insiderlisten und die Pflicht zur Meldung von Directors’ Dealings auf Freiverkehrsemittenten erstreckt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Emittent die Einbeziehung in den Freiverkehr beantragt oder genehmigt hat. Die Pflichten nach der MAR können dabei insbesondere […] The post Ad hoc-Pflicht nach der Marktmissbrauchsverordnung: Was ist wann zu melden? appeared first on Boersengefluester. View the full article Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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